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   BSG, 28.04.1967 - 2 RU 82/64   

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https://dejure.org/1967,10874
BSG, 28.04.1967 - 2 RU 82/64 (https://dejure.org/1967,10874)
BSG, Entscheidung vom 28.04.1967 - 2 RU 82/64 (https://dejure.org/1967,10874)
BSG, Entscheidung vom 28. April 1967 - 2 RU 82/64 (https://dejure.org/1967,10874)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 185/61

    Ereignis eines Unfalls beim Zurücklegen des Weges nach oder von der Arbeitsstätte

    Auszug aus BSG, 28.04.1967 - 2 RU 82/64
    Das LSG hat unterstellt, daß das Tanken dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sei, und ist von diesem Standpunkt aus zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, der Kläger habe in das unter Versicherungsschutz stehende Zurücklegen des Heimwegs eine Verrichtung eingeschoben, die nicht unmittelbar das Erreichen der Wohnung bezweckte, sondern vom Zurücklegen des Heimwegs sowohl hinsichtlich der Zielrichtung als auch hinsichtlich des Zwecks abgrenzbar ist° Es ist jedoch der Auffassung, diese Einschiebung in den Heimweg sei so geringfügig gewesen, daß sie rechtlich nicht wesentlich sei und deshalb keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes zur Folge gehabt habe (vglo hierzu SozR Nr° 28 zu4ä 543 RVG aF; BSG 20, 219)() Die Revision wendet hiergegen ein, das LSG habe bei seiner rechtlichen Wertung nicht ausreichend berücksichtigt, daß der Kläger nicht nur die Bundesstraße 75 tber die in seiner Fahrtrichtung linke Fahrbahn überquert, sondern die Straße vollständig verlassen habe() Sie ist der Auffa38ung, daß der Versicherungsschutz mindestens bis zum Wiedererreichen der Fahrbahn - und demnach noch im Zeitpunkt des Unfalls - unterbrochen gewesen sei (vgl" hierzu z"B" BSG 22, '?)0 Es kann jedoch dahingestellt bleiben, ob dieser Gesichtspunkt im vorliegenden Fall ausSchlaggebende Bedeutung hat ..7-.
  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 178/60

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BSG, 28.04.1967 - 2 RU 82/64
    tanken müssen, weil er mit dem noch vorhandenen Treibstoff seine Wohnung nicht mehr erreicht haben wurde "(vgl" hierzu zoB° BSG 16, 245); dieses Vorbringen kann jedoch im RevisionSverfahren nicht der Entscheidung als erwiesen zugrunde gelegt werden, weil das LSG davon abgesehen hat, hierzu Feststellungen.
  • BSG, 20.12.1961 - 2 RU 206/58

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BSG, 28.04.1967 - 2 RU 82/64
    Die durch Zulassung (@ 162 Abso l Nr° 1 SGG) statthafte Revision ist in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet werden (EUR 164 SGG)" Sie hatte jedoch keinen Erfolg" Wie auch von der Revision nicht bezweifelt wird, stand das Zurücklegen des Weges von der Arbeitsstätte des Klägers in Leer nach seiner Wohnung in Weener am Unfalltage nach S 543 der Reichsversicherungsordnung (EVO) aF (jetzt @ 550 RVG) unter Versicherungsschutz° Die Revision ist jedoch der Auffassung, dieser Versicherungsschutz sei im Unfallzeitpunkt noch unterbrochen gewesen, weil der Kläger die für den Heimweg benutzte Bundesstraße 75 verlassen, an der neben der Straße gelegenen Tankstelle sein Moped aufgetankt und den Bereich der Fahrstraße" auf der er seine Fahrt fortsetzen wollte; noch nicht wieder erreicht gehabt habe" Hierbei geht die Revision zutreffend davon aus, daß - wie auch das LSG keineswegs verkannt hat - das Versorgen eines Kraftfahrzeuges mit Betriebsstoff in der Regel auch dann dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen ist, wenn das Fahrzeug für das Zurücklegen der Wege nach und von der Arbeitsstätte benutzt wird (vgl° zoBo BSG 16, 77; auch SozR Nr° 72 zu @ 542 RVO aF)o Das Aufsuchen der Tankstelle und der Aufenthalt dort können deshalb nicht schon aus diesem Grunde dem versicherten Zurücklegen des Heimweges zugerechnet werden" Der Kläger hat allerdings vorgetragen, er habe .
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - versicherte Tätigkeit -

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Tankvorgang vor, während oder nach dem Zurücklegen des versicherten Weges nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII vorgenommen wird (BSG Urteile vom 11.8.1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19 = juris RdNr 18; vom 24.5.1984 - 2 RU 3/83 - juris RdNr 10; vom 14.12.1978 - 2 RU 59/78 - SozR 2200 § 550 Nr. 39 = juris RdNr 14; vom 30.1.1970 - 2 RU 198/67 - juris RdNr 14; vom 30.1.1968 - 2 RU 51/65 - SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF = juris RdNr 19; vom 28.4.1967 - 2 RU 82/64 - juris RdNr 16; vom 20.12.1961 - 2 RU 206/58 - BSGE 16, 77 = SozR Nr. 35 zu § 543 RVO = juris RdNr 15; vgl zuletzt BSG Urteil vom 4.7.2013 - B 2 U 12/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 49 RdNr 16 f) .

    Auf die Frage, ob die Notwendigkeit des Tankens für den Versicherten unvorhergesehen eintrat, wurde dabei weder zwingend noch tragend abgestellt (BSG Urteile vom 11.8.1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19 = juris RdNr 18; vom 24.5.1984 - 2 RU 3/83 - juris RdNr 10; vom 14.12.1978 - 2 RU 59/78 - SozR 2200 § 550 Nr. 39 = juris RdNr 14; vom 30.1.1968 - 2 RU 51/65 - SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF = juris RdNr 19; vom 28.2.1964 - 2 RU 22/61 - juris RdNr 13; vom 11.12.1980 - 2 RU 71/78 - juris; vom 28.4.1967 - 2 RU 82/64 - juris; vom 30.1.1970 - 2 RU 198/67 - juris RdNr 16) .

  • BSG, 31.01.1974 - 2 RU 165/72
    entfällt der Versicherungsschutz nicht, wenn eine private Besorgung hinsichtlich ihrer zeitlichen Dauer und der Art ihrer Erledigung als so geringfügig anzusehen ist, daß sie' rechtlich nicht ins Gewicht fällt und somit keine erhebliche Unterbrechung des an sich versicherten Weges bedeutet (BSG 20" 249, 224; 22, 7, 9; SozR Nrn° 5 und 28 zu 5 545 EVO 8F; BG£ 4965, 496; Breithaupt 4969, 478; Der Betrieb, 4969, 2285; Urteile vom 34.März 4965 - 2 RU 167/65; vom 26. Mai 4966 - 2 EU 245/65; vom 28. A5ril 4967 - 2 RU 82/64; vgl. auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, ?. Au?" S° 4863v).
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